Mitglied

Mitglied

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Mit|glied ['mɪtgli:t], das; -[e]s, -er:
1. Angehörige[r] einer Gemeinschaft, eines Familienverbandes o. Ä.:
ein Mitglied der Familie, des Königshauses.
Syn.: Verwandte, Verwandter.
Zus.: Familienmitglied, Gemeindemitglied.
2.
a) Person, die einer Organisation, einem Verein, einer Partei o. Ä. beigetreten ist, aufgrund einer Aufforderung, Wahl o. Ä. angehört:
ein aktives, passives Mitglied eines Vereins; Mitglied in einem Verein sein; einem Verein, einer Partei als Mitglied beitreten; Mitglied werden; Mitglieder werben.
Syn.: Angehörige, Angehöriger.
Zus.: Klubmitglied, Parteimitglied, Vereinsmitglied.
b) Angehörige[r] einer Regierung o. Ä.:
die Mitglieder der Regierung, des Parlaments, des Untersuchungsausschusses.

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Mịt|glied 〈n. 12Angehöriger eines Vereins, Klubs, einer Partei, Sekte od. einer sonstigen Körperschaft (Partei\Mitglied, Vereins\Mitglied) ● \Mitglieder werben; korrespondierendes \Mitglied; sich als \Mitglied aufnehmen, einschreiben lassen

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Mịt|glied , das; -[e]s, -er:
1. Angehörige[r] einer Gemeinschaft, eines Familienverbandes o. Ä.:
ein M. der Familie;
sie ist das beliebteste M. des Königshauses.
2.
a) Person, die einer Organisation, einem Verein, einer Partei o. Ä. beigetreten ist, aufgrund einer Aufforderung, Wahl o. Ä. angehört:
ein aktives, passives, zahlendes M. eines Vereins, in einem V. sein;
er ist korrespondierendes (auswärtiges) M. der Akademie der Wissenschaften;
-er werben;
die -er (Mitgliedstaaten) der Europäischen Union;
b) Angehörige[r] einer Regierung o. Ä.:
die -er der Regierung, des Parlamentes, des Untersuchungsausschusses;
sie ist M. des Landtages (Abk.: MdL, M. d. L.);
M. des Bundestages (Abk.: MdB, M. d. B.)

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Mịt|glied, das; -[e]s, -er: 1. Angehöriger einer Gemeinschaft, eines Familienverbandes o. Ä.: ein M. der Familie, des Königshauses; er bemüht sich, ein nützliches M. der Gesellschaft zu sein. 2. a) jmd., der einer Organisation, einem Verein, einer Partei o. Ä. beigetreten ist, aufgrund einer Aufforderung, Wahl o. Ä. angehört: ein aktives, passives, zahlendes M. eines Vereins, in einem V. sein; er ist korrespondierendes (auswärtiges) M. der Akademie der Wissenschaften; M. eines Vereins, einer Partei, in einem Verein, in einer Partei werden; -er werben; die -er (Mitgliedstaaten) der Europäischen Gemeinschaft; b) Angehörige[r] einer Regierung o. Ä.: die -er der Regierung, des Parlamentes, des Untersuchungsausschusses; M. des Landtages (Abk.: M. d. L., MdL); M. des Bundestages (Abk.: M. d. B., MdB); ( DDR:) M. der Volkskammer (Abk.: M. d. V., MdV).

Universal-Lexikon. 2012.

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